Zertifizierter Verwalter (m/w/d) nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz

Vorbereitung auf die neue IHK Sachkundeprüfung Zertifizierter Verwalter (IHK)

Seit der WEG-Reform steht fest: Jede:r Wohnungseigentümer:in darf ab dem 1. Dezember 2022 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Bereiten Sie sich mit unserem Kurs auf die Prüfung vor.


Wer ist zertifizierter Verwalter?
Als zertifizierter Verwalter darf sich künftig bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (§ 26a Abs. 1 WEG).

Warum sollten Sie zertifizierter Verwalter sein?
Ab dem 1. Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung grundsätzlich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG i.V.m. § 48 Abs. 4 S. 1 WEG).


Kernthemen:
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft: Die Immobilienbranche im Wirtschafts- und Gesellschaftssystem | Steuern und Abgaben in der Immobilienwirtschaft

2. Rechtliche Grundlagen:

Wohnungseigentumsgesetz: Wohnungseigentümergemeinschaft – Träger der Verwaltung | Vertretung des Verwalters im Außenverhältnis | Anspruch auf Bauliche Veränderung Sondereigentum | Pflichten Dritter | Kostenverteilung | Entziehung des Wohnungseigentums | Verwaltung und Benutzung, Rechtsverfahren | Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss | Bauliche Veränderung | Nutzen und Kosten bei Baulichen Veränderungen| Digitale Eigentümerversammlung | Umlaufbeschluss | Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung | Recht zur Einberufung einer Eigentümerversammlung | Erstellung der Niederschrift

3. Berufsrecht der Verwalter: § 34 c GewO | Heizkostenverordnung | Trinkwasserverordnung | Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden

4. Kaufmännische Grundlagen: Allgemeine kaufmännische Grundlagen | Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters

5. Technische Grundlagen: Haustechnik | Grundzüge zur Instandhaltungs-und Instandsetzungsplanung

Wichtige Hinweise zum zertifizierten Verwalter

Laut Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt, wer
- die Befähigung zum Richteramt,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
- einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
- einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
besitzt. Diese Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen.

Gibt es eine Übergangsfrist?
Wenn Sie zum 1. Dezember 2020 bereits zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt waren, gelten Sie gegenüber dieser noch bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter (vgl. § 48 Abs. 4 S. 2 WEG).

Gibt es Ausnahmen für kleinere Einheiten?
Ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters besteht nicht, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters fordern (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).

Müssen Sie sich als zertifizierter Verwalter weiterbilden?
Ja, die im Jahr 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht bleibt von den neuen Regelungen zum zertifizierten Verwalter unberührt.

Ist die Zertifizierung Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung als Wohnimmobilienverwalter?
Nein, die Zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung. Die Tätigkeit als Verwalter ist deshalb auch dann gewerberechtlich zulässig, wenn der Verwalter über kein Zertifikat verfügt.

Welche Unternehmen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen?
Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.


Zielgruppe
Berufseinsteiger, die eine Tätigkeit in der Immobilienverwaltung anstreben, Immobilienkaufleute, Mitarbeiter von Wohnungsverwaltungsgesellschaften, Banken und Versicherungen sowie Eigentümer mit eigenem Immobilienbestand, die sich grundlegende Kenntnisse für die Verwaltung von Miet- und Eigentumsanlagen aneignen möchten, Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die die Sachkundeprüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter ablegen möchten

Abschluss und Prüfung: Die Prüfung wird von der IHK abgenommen. Bitte informieren Sie sich bei der IHK vor Ort, wann die Prüfung abgelegt werden kann!

Seit der WEG-Reform steht fest: Jede:r Wohnungseigentümer:in darf ab dem 1. Dezember 2022 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Bereiten Sie sich mit unserem Kurs auf die Prüfung vor.

Kernthemen:
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft: Die Immobilienbranche im Wirtschafts- und Gesellschaftssystem | Steuern und Abgaben in der Immobilienwirtschaft

2. Rechtliche Grundlagen:

Wohnungseigentumsgesetz: Wohnungseigentümergemeinschaft – Träger der Verwaltung | Vertretung des Verwalters im Außenverhältnis | Anspruch auf Bauliche Veränderung Sondereigentum | Pflichten Dritter | Kostenverteilung | Entziehung des Wohnungseigentums | Verwaltung und Benutzung, Rechtsverfahren | Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss | Bauliche Veränderung | Nutzen und Kosten bei Baulichen Veränderungen| Digitale Eigentümerversammlung | Umlaufbeschluss | Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung | Recht zur Einberufung einer Eigentümerversammlung | Erstellung der Niederschrift

3. Berufsrecht der Verwalter: § 34 c GewO | Heizkostenverordnung | Trinkwasserverordnung | Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden

4. Kaufmännische Grundlagen: Allgemeine kaufmännische Grundlagen | Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters

5. Technische Grundlagen: Haustechnik | Grundzüge zur Instandhaltungs-und Instandsetzungsplanung

Dozent (m/w/d): Christian Seip, Dozent und Coach für die Immobilienwirtschaft; Beratung, Konzeption und Projektmanagement im Immobiliensektor