Risiko betriebliche Altersversorgung -
Todesfall in der Belegschaft - Vermögensverlust in der bAV
Angehörige von verstorbenen Arbeitnehmern fallen deshalb fast immer aus allen Wolken, wenn stattdessen große Teile des angesparten Vermögens beim Versicherer verbleibt.
Personalchefs wissen oft nicht, dass mit der Neuregelung der Direktversicherungen ab 2004 genau dieses Verlustrisiko eher die Regel ist, mit all den Auswirkungen auf das Vertrauen der Belegschaft in die eigene bAV.
Grundlage ist der „enge Hinterbliebenenbegriff“, und das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen Ihrer bAV. Sie können sich vorab eine Einschätzung bilden aus dem Interview auf youtube: https://youtu.be/YBSUxCgQ7Ks
In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Leitfaden, wie Sie Ihre Beschäftigten vor einem solchen Verlust bewahren können. Vielleicht noch viel wichtiger: Sie verhindern, dass Sie als Arbeitgeber sozial oder sogar finanziell zur Verantwortung gezogen werden können.
Wann sollten Sie das Seminar NICHT buchen?
1. Wenn Sie nach Ansicht des youtube Videos keinen Handlungsbedarf zum Schutz Ihrer Belegschaft sehen.
2. Wenn Sie Ihrem Versicherungsanbieter blind vertrauen, dass bei seinen Verträgen alles anderes ist, als es im Gesetz steht.
3. Wenn Sie die Bedeutung und die Auswirkungen der folgenden Begriffe aus dem Kleingedruckten Ihrer bAV Versicherungen bereits kennen: „Rentengarantiezeit“, „Lebenspartnererklärung“, „Hinterbliebene“, „Beitragsrückgewähr im Todesfall“ oder „Sterbegeld“ und „Bezugsberechtigung“
Sie werden das Kleingedruckte verstehen und beurteilen können und so für Ihre Beschäftigten sicherstellen können, dass so viel wie möglich auch tatsächlich bei den Hinterbliebenen ankommt und nicht „woanders“ verloren geht. Ein letzter Satz für Personalverantwortliche und Unternehmensführung: Die Verjährungsfristen im bAV-Recht betragen 30 Jahre.
Kernthemen: Arbeits-und steuerrechtliche Risiken | Zuschuss- und Informationspflichten für Arbeitgeber
Zielgruppe (m/w/d): Personalverantwortlichen von mittelständischen Unternehmen und persönlich betroffene Führungskräfte mit einer eigenen bAV
Sie sollen durch das Seminar die Grundlage erhalten, um in einem ersten Schritt festzustellen, welche Risiken wirklich in Ihren Verträgen bestehen. In einem zweiten Schritt sollen Sie in der Lage sein, mit dem Versicherer zu verhandeln und die Interessen Ihrer Beschäftigten bzw. deren Angehörigen zu schützen.
Kernthemen: Arbeits-und steuerrechtliche Risiken | Zuschuss- und Informationspflichten für Arbeitgeber
Dozent (m/w/d):
Dr. jur. Michael Kiss, Kanzlei für Personal- und Vergütungskonzepte
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