Bildungsscheck 2.0: Jetzt Weiterbildung fördern lassen!


Ab dem 1. Februar 2026 unterstützt dich der Bildungsscheck 2.0 bei Deiner beruflichen Weiterbildung.
Die Förderung wird vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Sozialfonds finanziert und kann einmal pro Kalenderjahr genutzt werden.

Förderberechtigt bist Du, wenn Du in Nordrhein-Westfalen wohnst und Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 € beträgt (bei zusammen veranlagten Ehepartner*innen 100.000 €).

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die Deine beruflichen Kompetenzen stärken. Du erhältst 50 % der Kurskosten, maximal 500 €. Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig. 

Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung spätestens einen Tag vor Kursstart. Nach Abschluss der Weiterbildung lädst Du einfach die Teilnahmebestätigung, die Rechnung und

Deinen Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre) hoch. Nach positiver Prüfung wird Dir der Zuschuss direkt auf Dein Konto überwiesen.

Erfahre mit nur wenigen Klicks, ob Du den Bildungsscheck 2.0 für Deine berufliche Weiterbildung beantragen kannst:

Link zum Schnelltest.

Hier kannst Du Deinen Antrag stellen: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag.