Viele Arbeitgeber greifen zu Standard-Arbeitsverträgen, die sie entweder seit vielen Jahren im Computer gespeichert oder aus dem Internet heruntergeladen haben. Ein solcher Griff in die „unterste Schublade“ kann gefährlich werden und viel Geld kosten. Seit der Schuldrechtsreform unterliegen Arbeitsverträge dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerade in den letzten Jahren haben die Arbeitsgerichte viele Klauseln in Arbeitsverträgen für unwirksam erklärt, weil sie für den Arbeitnehmer nicht „transparent“ genug sind. Die Unwirksamkeit solcher Klauseln führt dazu, dass nicht etwa das Gewollte Grundlage des Vertrags ist, sondern vielmehr das Gesetz. Wir zeigen Ihnen auf, welche Stolperfallen in vorformulierten Arbeitsverträgen enthalten sind und wie ein moderner Arbeitsvertrag auf der Basis des geltenden Rechts und insbesondere der Rechtsprechung zu fassen ist. Kernthemen: Schriftform/Textform bei Ausschlussfristen | Urlaub (gesetzlich/vertraglich) | nachvertragliche Verschwiegenheitspflichten | Widerruflichkeit/Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen | befristete Arbeitsverträge: Sachgrund/Zeitbefristung (Renteneintritt) | Vertragsstrafe, Wettbewerbsklausel, Karrenzentschädigung | Bezugnahme auf Tarifverträge | u.v.m. Anstehende Änderungen zum Zeitpunkt des Seminartermins werden selbstverständlich berücksichtigt!
Zielgruppe: Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalleiter
Wir zeigen Ihnen auf, welche Stolperfallen in vorformulierten Arbeitsverträgen enthalten sind und wie ein moderner Arbeitsvertrag auf der Basis des geltenden Rechts und insbesondere der Rechtsprechung zu fassen ist. Anstehende Änderungen zum Zeitpunkt des Seminartermins werden selbstverständlich berücksichtigt!
Beginn: Mon, 24.10.2022, 09:00
Ende: Mon, 24.10.2022, 16:30
IHK-Bildungsinstitut Arnsberg Königstr. 16 59821 Arnsberg
Erika Breil Tel: 02931 878-221 breil@arnsberg.ihk.de
$210.00
Ich möchte regelmäßig über Ihre Angebote informiert werden. Bitte schicken Sie mir Ihren Newsletter.